Unternehmensbewertung

Die Unternehmensbewertung ist unbestreitbar das Kernstück eines jeden Übergabeprozesses. Schließlich möchte der Senior-Unternehmer wissen, was er bekommen kann, der Nachfolger, was er bezahlen muss, die finanzierende Bank, ob das einzugehende Risiko vertretbar ist, das Finanzamt möchte den Steuersegen planen und so weiter ...

Genauso wichtig wie die Unternehmensbewertung, genauso vielschichtig sind die hierfür zugrunde liegenden Ermittlungsansätze und die Argumente, die für oder gegen die jeweiligen Ansätze sprechen.

Grundsätzlich lassen sich folgende Bewertungsansätze unterscheiden, wobei ebenso Kombinationen aus verschiedenen Bewertungsansätzen legitim sind.

Marktwertorientierte Bewertung
Die Bewertung des Unternehmens erfolgt anhand von Vergleichsunternehmen. Diese Verfahren sind in der Regel jedoch sehr ungenau, schließlich variieren die betrachteten Unternehmen sehr häufig bereits seitens des Produkt- und Kundenportfolios. Für eine grobe (Erst-) Orientierung kann eine marktwertorientierte Bewertung jedoch durchaus sinnvoll sein.

Substanzwertorientierte Bewertung
Die Bewertung des Unternehmens erfolgt über die Differenz des Unternehmensvermögens und der Unternehmensschulden zu einem Stichtag. Dieser Bewertungsansatz kann im Einzelfall sinnvoll sein, da insbesondere bei wachstumsschwachen, aber kapitalstarken, Unternehmen mit einem werthaltigen Anlage- oder Umlaufvermögen hohe Unternehmenswerte entstehen können. Da hierbei jedoch keine Betrachtung der Zukunft erfolgt, ist die substanzwertorientierte Bewertung aus Sicht des Erwerbers eher ungeeignet.

Ertragswertorientierte Bewertung
Die ertragswertorientierte Bewertung erfolgt anhand zukünftiger oder (hilfsweise) vergangener Ergebnisse und ist international allgemein anerkannt.
Ertragswerte führen bei Wachstumsunternehmen, Dienstleistern und ertragsstarken Unternehmen tendenziell zu hohen Unternehmenswerten. Trotz der deutlichen Bewertungsspielräume, insbesondere bei einer zukunftsbezogenen Betrachtung, ist die ertragswertorientierte Bewertung regelmäßig obligatorischer Bestandteil einer Finanzierungsanfrage.

Es gilt der Grundsatz, dass die verschiedenen Bewertungsansätze zu deutlich unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Bei der Wahl des Bewertungsverfahrens müssen sowohl die Ziele des Senior-Unternehmers als auch die Ziele des Nachfolgers berücksichtigt werden. Ebenso sollten die Interessenlagen der an der Unternehmensnachfolge beteiligten weiteren Parteien, beispielsweise der Fremdkapitalgeber, bei der Wahl des Bewertungsverfahrens berücksichtigt werden.

 

 
 
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